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   VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725   

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VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725 (https://dejure.org/2013,3803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725 (https://dejure.org/2013,3803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725 (https://dejure.org/2013,3803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erst nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG;Besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss zutreffend darauf abgestellt, dass der Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich die Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung der Tatsacheninstanz (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 19) und damit die Regelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der seit 1. Juli 2011 geltenden Fassung zugrunde zu legen ist.

    Eine besondere Härte in der Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung im Zusammenhang stehen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 24).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Folglich kann sie auch keine schutzwürdige Vertrauensposition für sich in Anspruch nehmen, die es verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - juris Rn. 68 ff.) gebieten würde, von der bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich maßgeblichen Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz abzuweichen und die Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der bis zum 30. Juni 2011 geltenden Fassung anzuwenden (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 10 ZB 12.1894 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der bislang zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 9 ff.; VGH BW, B.v. 9.10.2012 - 11 S 1843/12 - juris Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass dann, wenn die im Bundesgebiet rechtmäßig geführte eheliche Lebensgemeinschaft nach zweijähriger Dauer aufgehoben, der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständige Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten jedoch erst nach dem 1. Juli 2011 gestellt worden ist, für einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die ab dem 1. Juli 2011 geltende Gesetzesfassung maßgebend ist.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Unabhängig von der Frage, ob der Antragstellerin das Aufrechterhalten der ehelichen Lebensgemeinschaft bereits deshalb nicht unzumutbar war, weil nicht sie, sondern ihr Ehemann die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst hat (vgl. hierzu, Hailbronner, AuslR, Stand August 2012, § 31 Rn. 28 m.w.N.), lassen die im Attest wiedergegebenen Schilderungen der Antragstellerin keine hinreichenden Rückschlüsse auf gravierende Eingriffe in ihre körperliche Integrität oder persönliche Freiheit zu (BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 18.09.2012 - 19 CS 12.1370

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Dreijährige Ehebestandszeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der bislang zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 9 ff.; VGH BW, B.v. 9.10.2012 - 11 S 1843/12 - juris Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass dann, wenn die im Bundesgebiet rechtmäßig geführte eheliche Lebensgemeinschaft nach zweijähriger Dauer aufgehoben, der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständige Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten jedoch erst nach dem 1. Juli 2011 gestellt worden ist, für einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die ab dem 1. Juli 2011 geltende Gesetzesfassung maßgebend ist.
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der bislang zu dieser Frage ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 9 ff.; VGH BW, B.v. 9.10.2012 - 11 S 1843/12 - juris Rn. 7 ff.) davon ausgegangen, dass dann, wenn die im Bundesgebiet rechtmäßig geführte eheliche Lebensgemeinschaft nach zweijähriger Dauer aufgehoben, der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständige Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten jedoch erst nach dem 1. Juli 2011 gestellt worden ist, für einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die ab dem 1. Juli 2011 geltende Gesetzesfassung maßgebend ist.
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 10 ZB 12.1894

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723
    Folglich kann sie auch keine schutzwürdige Vertrauensposition für sich in Anspruch nehmen, die es verfassungsrechtlich (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.2010 - 2 BvL 14/02 - juris Rn. 68 ff.) gebieten würde, von der bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich maßgeblichen Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der Tatsacheninstanz abzuweichen und die Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der bis zum 30. Juni 2011 geltenden Fassung anzuwenden (BayVGH, B.v. 4.12.2012 - 10 ZB 12.1894 - juris Rn. 5).
  • VG München, 18.09.2014 - M 24 K 12.6185

    Dreijähriger Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet (verneint)

    Selbst wenn sie jedoch schon zwei Jahre bestanden hätte, so hätte die Klägerin noch keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erworben, weil die eheliche Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG am 1. Juli 2011 noch nicht aufgehoben war (BayVGH, B. v. 6.2.2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725 - juris Rn. 26).

    Drei Jahre lang hat die eheliche Lebensgemeinschaft vorliegend keinesfalls bestanden (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 12.2725 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    In der Rechtsprechung des Senats, auf die das Verwaltungsgericht Bezug nimmt, und anderer Oberverwaltungsgerichte ist inzwischen (hinreichend) geklärt, dass in einer Konstellation wie der der Klägerin, in der sowohl der Ablauf der nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis (hier: 27.12.2011) als auch der Zeitpunkt der Stellung des Verlängerungsantrags (hier: 6.12.2011) nach dem 30. Juni 2011 liegen, auch höherrangiges Recht nicht die Anwendung des vor dem Stichtag 1. Juli 2011 geltenden Rechts gebietet (vgl. zuletzt OVG NRW, B.v. 17.7.2013 - 18 B 292/13 - juris Ls. 1 und Rn. 5; BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 10 CS 12.2723 u. 10 C 12.2725 - juris Rn. 25; OVG Saarland, B.v. 28.3.2013 - 2 B 37/13 - juris; VGH BW, B.v. 9.10.2012 - 11 S 1843/12 - juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 18 B 292/13

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei bloß

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 10 CS 12.2723, 10 C 2725 -, JURIS Rz. 24 und 25 m.w.N.
  • VG München, 10.04.2013 - M 25 K 12.2285

    Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

    Da der Verlängerungsantrag am 6. Dezember 2011 und damit erst nach der Rechtsänderung gestellt wurde, ist vorliegend auch die neue Rechtslage mit dem Erfordernis der dreijährigen, statt bisher zweijährigen Ehebestandszeit anwendbar (vgl. etwa zuletzt BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 10 CS 12.2723 - juris Rn. 25) .
  • VG Bayreuth, 08.01.2014 - B 4 K 13.715

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei bevorstehender Eheschließung

    Der Ehegatte muss durch die Rückkehr ins Herkunftsland ungleich härter getroffen werden als andere Ausländer in vergleichbarer Situation (BayVGH, Beschlüsse vom 19.08.2010 - 19 CS 10.1751 Rn. 13 und 06.02.2013 - 10 CS 12.2723 Rn. 27).
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